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Hier informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Rechtsalltag
Besondere Sorgfalt bei Verkehrsregeln durch Baustellenampeln.
Die für sog. „Kreuzungsräumer“ geltenden Grundsätze sind nicht anzuwenden, wenn die Lichtzeichenanlage im Rahmen der Einrichtung einer Baustelle aufgestellt ist. Denn auch wenn der Verkehr an
einer Baustelle mit Ampeln geregelt wird, müssen Autofahrer besonders vorsichtig fahren und mit unvorhersehbaren Verzögerungen rechnen. Der bei Grünlicht geltende Vertrauensgrundsatz findet in einer
Baustellensituation nur begrenzt Anwendung. Fahren beide Unfallbeteiligte jeweils bei Grün in eine – längere, durch Lichtzeichenanlage geregelte – Baustelle ein und wird einer von ihnen aus nicht in
seinem Einflussbereich liegenden Gründen in der Baustelle aufgehalten, kann im Fall einer Kollision eine Haftungsteilung angemessen sein (LG Saarbrücken Urteil vom 20.6.2024 – 13 S 77/23).
Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
Eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch vorzeitiges Verlassen der Unfallstelle kann zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führen. Für die Behauptung des Versicherungsnehmers, er habe beim Verlassen der Unfallstelle an einem „posttraumatischen psychischen Schock mit Erinnerungslücken“ gelitten und daher seine Aufklärungsobliegenheit nicht schuldhaft verletzt, ist dieser beweisbelastet. Es gilt als nicht erwiesen, wenn ausreichend gesicherte Erkenntnisse zu seinem damaligen physischen und psychischen Zustand fehlen und die gebotene Würdigung der Gesamtumstände einen solchen Schluss nicht nahelegen (OLG Saarbrücken Urteil vom 31.7.2024 – 5 U 102/23).
Zur Zuchtverpflichtungsklausel in Hundekaufvertrag.
Die formularmäßige Bestimmung in AGB, wonach der Käufer eines Hundes den fünffachen Kaufpreis zahlen muss, wenn er nicht innerhalb des ersten Jahrs nach Übergabe des Tieres schriftlich nachweist, dass dieses nicht zu einer Zucht oder ähnliches verwendet wird oder verwendet werden kann, benachteiligt den Käufer unangemessen und ist unwirksam (LG Köln Urteil vom 16.7.2024 – 30 O 533/23).