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Hier informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Rechtsalltag 

 

Kombination fiktive und konkrete Schadensberechnung ist nicht zulässig

Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (BGH, Urteil vom 05.04.2022 - VI ZR 7/21).

 

Wohnungsbesichtigung durch Steuerfahndung wegen häuslichem Arbeitszimmer ggf. unzulässig.

Eine un­an­ge­kün­dig­te Woh­nungs­be­sich­ti­gung durch einen Be­am­ten der Steu­er­fahn­dung zur Über­prü­fung der An­ga­ben zu einem häus­li­chen Ar­beits­zim­mer ist rechts­wid­rig, wenn der Steu­er­pflich­ti­ge bei der Auf­klä­rung des Sach­ver­halts mit­wirkt. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof in einem Fall ent­schie­den, in dem dem Amt eine von der Steu­er­pflich­ti­gen ein­ge­reich­te Woh­nungs­skiz­ze nicht aus­ge­reicht hatte. Das Amt hätte sich zur Auf­klä­rung zu­nächst Fo­to­gra­fi­en der Woh­nung zu­schi­cken las­sen kön­nen (BFH, Urteil vom 12.07.2022 - VIII R 8/19).

 

Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch Nordrhein-Westfalen

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gel­sen­kir­chen hat den Kla­gen eines selbst­stän­di­gen Ver­an­stal­tungs­tech­ni­kers und einer Rechts­an­walts­so­zie­tät ent­spro­chen, die sich gegen Rück­for­de­run­gen er­hal­te­ner Co­ro­na-Fi­nanz­hil­fen durch das Land Nord­rhein-West­fa­len ge­wandt hat­ten. Nach Ansicht des Gerichtes sind die ur­sprüng­li­chen Be­wil­li­gun­gen nicht unter dem Vor­be­halt der Vor­läu­fig­keit er­gan­gen. Auch hät­ten die So­fort­hil­fen nicht nur "Li­qui­di­täts­eng­päs­se" er­fasst, son­dern auch Um­satz­ein­bu­ßen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.09.2022 19 K 297/22).

Anmerkung: Ähnlich lautende Entscheidungen sind durch das VG Düsseldorf und das VG Köln getroffen worden. Die Ansicht des OVG Münster bleibt abzuwarten.